Die Gastwirte fühlen sich benachteiligt. Für das Essen, das sie ihren Kunden servieren, müssen sie 8 Prozent Mehrwertsteuer nach Bern überweisen – Restaurationsdienstleistungen unterliegen dem Normalsatz. Freuen können sich im Gegensatz dazu die Betreiber von Take-away-Ständen: Die Produkte, die sie ihren Kunden reichen, zählen – mehrwertsteuertechnisch – lediglich als Nahrungsmittel. Und diese werden zum reduzierten Satz von 2,5 Prozent besteuert.
Die Abgrenzung ist eine Spielwiese für BüroÂkraten – und offensichtlich eines der Hauptprobleme für Gastwirte. Diese wollen die Abgrenzung darum mittels ihrer Volksinitiative «Schluss mit der MwSt.-Diskriminierung des Gastgewe ...