Am 24. Juni 2025 hat das Bundesverwaltungsgericht das vom Bundesinnenministerium ein Jahr zuvor erlassene Compact-Verbot aufgehoben. Auch verfassungswidrige Vorstellungen seien von der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit geschützt, denn das Grundgesetz garantiert — so das Gericht – «im Vertrauen auf die Kraft der gesellschaftlichen Auseinandersetzung selbst den Feinden der Freiheit die Meinungs- und Pressefreiheit». Deshalb sei ein Vereinsverbot unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismässigkeit «nur gerechtfertigt, wenn sich die verfassungswidrigen Aktivitäten für die Vereinigung als prägend erweisen». Insbesondere liessen sich die vom Bundesinnenministerium ange ...