Geht es nach dem Willen von Bundesrat und Parlament, dürfen die Schweizer künftig am Ende ihres Lebens von Ärzten ausgeweidet werden, ausgeschlachtet wie herrenlose Wracks auf einem Autofriedhof.
Früher musste man die Organspende ausdrücklich erlauben. Nach dem neuen Transplantationsgesetz müsste man den staatlich gewollten Organraub ausdrücklich verbieten. Wer sich nicht wehrt, droht als menschliches Ersatzteillager zu enden.
Staatlich gewollter Organraub
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