Konkurs (lat. con-currere) steht für das ÂZusammen-Rennen der Gläubiger, wenn ein Schuldner nicht bezahlt. Damit sie sich dabei nicht die Köpfe einschlagen, hat der Rechtsstaat das Konkurs- oder Insolvenzrecht geschaffen. Die griechische Tragödie ruft in Erinnerung, dass es auf der Ebene souveräner Staaten nichts Vergleichbares gibt. Obwohl in der Öffentlichkeit von Staatsbankrott gesprochen wird, handelt es sich natürlich nicht um einen Konkurs im Sinne einer privatwirtschaftlichen Überschuldung. Die Grenze der Verschuldung ist bei einer Entität, welche keine Bilanz mit Vermögen und Schulden ausweist, eine ziemlich willkürliche Angelegenheit, ähnlich einem Pyramiden- oder Schne ...