Also doch. Rassistische Sprüche am Stammtisch sind fortan von Amtes wegen mit Gefängnis oder Busse zu ahnden. Daran besteht nach dem jüngsten Urteil des Bundesgerichts zur Rassismus-Strafnorm (ARG) kein Zweifel – eiligst herbeigeredeten Relativierungen zum Trotz. «Die Gedanken sind nach wie vor frei, auch schmutzige und gefährliche», beschwichtigte der Tages-Anzeiger scheinheilig und traf damit den Punkt. Es geht um die Meinungsäusserung, und die höchsten Richter haben für einmal Klartext gesprochen: Jede rassistische Äusserung, die ausserhalb des engsten privaten Bereiches fällt, gilt als öffentlich und ist grundsätzlich strafbar. Und dafür wird als Fallbeispiel just der Spr ...