Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Lissabon-Vertrag gebilligt, aber Nachbesserungen im deutschen Zustimmungsgesetz gefordert. Vor allem die Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat müssen verstärkt werden. «Das Grundgesetz sagt Ja zum Lissabon-Vertrag, verlangt aber auf nationaler Ebene eine Stärkung der parlamentarischen Integrationsverantwortung», wie der Senatsvorsitzende Vosskuhle ausgeführt hat. Dieses Urteil hat in ganz Europa Beachtung gefunden.
Das Bundesverfassungsgericht stellt klar, dass das Grundgesetz eine Übertragung von Hoheitsrechten an die EU nur erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass die Mitgliedsstaaten souveräne Staaten bleiben und die EU ein ...