Wer das Schweizer Staatsrecht kennt, traut seinen Ohren kaum. Der Berner SP-Ständerat Hans Stöckli sagte zur NZZ am Sonntag:
«Als Ständeräte sehen wir uns auch als Hüter der Verfassung, weil es in der Schweiz keine Verfassungsgerichtsbarkeit gibt.» Wie bitte? Richtig ist der zweite Teil des Stöckli-Satzes: Die Schweiz kennt tatsächlich keine Verfassungsgerichtsbarkeit. Falsch ist der erste Teil des ÂStöckli-Satzes: Den Ständeräten obliegt keineswegs exklusiv die Hütung der Verfassung. Dies ist in erster Linie Aufgabe unseres Souveräns – des Schweizer Volks.
Auch wenn sich manche Ständeräte gerne als Regierende oder Richter ausgeben; sie sind nichts weiter als gewöhnliche ...