Der erste Direktor der 1864 erbauten Strafanstalt Lenzburg, Johann Rudolf Müller, war bekannt als Pionier des «humanen Strafvollzugs». Müller hatte zu diesem Thema nicht nur ein für die damalige Zeit mutiges und richtungsweisendes Buch verfasst, er setzte die Theorie auch in die Praxis um. Er schaffte etwa die Prügel- und die Kettenstrafe ab und führte das Pekulium ein, einen Lohn für geleistete Arbeit. Schriftlich reglementierte Müller nicht nur die Pflichten, sondern auch die Rechte von Gefangenen.
Neben dem eigentlichen Kernzweck des Vollzugs, der Strafe, kamen damit zwei wichtige Ziele hinzu. Dem Gefangenen sollte einerseits legales Verhalten aufgezeigt werden. Andererseits sol ...