Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat hat Ende Oktober gegen die SRF-Journalistinnen Charlotte Jacquemart und Stefanie Pauli Strafbefehle wegen übler Nachrede erlassen. Es handelt sich um den ersten öffentlich bekannten Fall, in dem Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Radios und Fernsehens wegen dieses Delikts verurteilt werden. Die beiden SRF-Frauen wurden bedingt zu einer Geldstrafe von 3600 beziehungsweise 3000 Franken, zu Verfahrenskosten von 1500 Franken und unter solidarischer Haftbarkeit zu einer Prozessentschädigung von 10.676 Franken an den Kläger verurteilt.
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