Gefährliche Gewaltverbrecher gehören unter allen Umständen hinter Gitter und nicht auf freien Fuss, würde man meinen. Wenn es nach dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) geht, ist das aber nicht so sicher. Im vergangenen Dezember hat das Strassburger Gericht die Schweiz gerügt und ihr vorgeworfen, dass für die nachträgliche Sicherheitshaft, wie sie hierzulande praktiziert wird, eine genügende Grundlage fehle. Die Schweiz musste dem Kläger 25 000 Euro Genugtuung bezahlen.
Dieses Urteil des EGMR wollte sich nun ein Vergewaltiger zunutze machen. Er sei unrechtmässig inhaftiert und unverzüglich aus der Sicherheitsha ...