Ende 2021 entschied die von SPD, Grünen und FDP neugebildete Koalition, die nicht verbrauchten Kreditermächtigungen des Corona-Hilfsfonds auf den Fonds für Energieversorgung und Klimaschutz zu übertragen, wo sie ab 2023 ausgabewirksam werden sollten. Das war eine klare Umgehung der seit 2009 im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse, die eine Überschreitung der Kreditobergrenze von 0,035 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) nur bei unvorhergesehenen extremen Notlagen gestattet. Die Finanzierung von Massnahmen zur Unterstützung der Energie- und Klimawende erfüllte dieses Kriterium nicht. Man konnte hierzu zwar unterschiedliche Einschätzungen haben, unvorhergesehen war hier ab ...