Die schottischen Nationalisten wollten es genau wissen. Könnte Grossbritannien allenfalls vom Brexit zurücktreten, erkundigte sich ein schottisches Gericht beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Ganz sicher, entschieden die Richter freudig. Es liege in der nationalen Kompetenz jedes EU-Landes, den Austrittsartikel 50 anzurufen und später das Verfahren zu stoppen. Denn bis zum vollzogenen Abschied bleibe das Land ja Vollmitglied der Gemeinschaft mit allen Rechten und Pflichten. Zu diesem EuGH-Entscheid ist es gekommen, nachdem schottische Brexit-Gegner über den juristischen Weg ein Urteil von Luxemburg in der Frage provozierten.
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