Das Überholmanöver war definitiv keine gute Idee, das weiss Manuel M. selber. Er gefährdete zwar niemanden direkt, als er im letzten Juni auf einer übersichtlichen Strecke ausserorts seinen Volvo kurzzeitig auf 109 Stundenkilometer beschleunigte, um einen «Schleicher» hinter sich zu lassen. Langsames Überholen wäre gefährlicher gewesen. Aber, das lässt sich nicht leugnen, er fuhr 29 Stundenkilometer zu schnell. Zu Recht brummte ihm die Staatsanwaltschaft St. Gallen am 3. November 2016 wegen «einfacher Verkehrsregelverletzung» (Art. 90 Abs. 1 SVG) eine Busse von 600 Franken auf.
Die dicke Ladung folgte zehn Tage später: Das Strassenverkehrsamt des Kantons St. Gallen verfügte ein ...