- Schritt 1: Der Bund verbürgt die Darlehen, die die Banken der Swiss geben, zu 85 Prozent. Dafür gibt es Zins ins Bundeskässeli.
- Schritt 2: Die Banken erhalten für ihre Darlehen als Sicherheit die Swiss-Aktien.
- Schritt 3: Wenn die Swiss sich nicht erholt und die Banken die Bundesbürgschaft beanspruchen, dann wandern die Aktien der Swiss als Sicherheit zum Bund.
Swiss: Ueli und Gaillard im Cockpit?
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