Die Zensurverfügung von Einzelrichterin Regula Widrig vom Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland in der Causa Jürg ÂGehrig versus Weltwoche traf am letzten Mittwochabend per Eilkurier auf der Redaktion ein: «Es wird dem Gesuchgegner mit sofortiger Wirkung vorsorglich untersagt, gegenüber dem Gesuchsteller den Vorwurf des ‹sexuellen Missbrauchs› oder sinnÂgemäss gleichlautende Vorwürfe zu Âverbreiten.» Zur gleichen Zeit liess die ÂStaatsanwaltschaft St. Gallen eine Medienmitteilung schweizweit verbreiten. Dort war zu lesen, dass «gegen Jürg Gehrig Âwegen Verdachts strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität eine UnterÂsuchung eröffnet» worden sei.
Was galt nun? Ei ...