Diesen Herbst ist die Budgetberatung im Bundeshaus etwas delikater als gewöhnlich. Der Grund: Für 2017 will der Bundesrat erstmals in der Geschichte die von der Schuldenbremse vorgegebene Ausgabenobergrenze um 400 Millionen Franken erhöhen. Er macht dafür «ausserordentlichen Zahlungsbedarf» aufgrund gestiegener Ausgaben im Asylbereich geltend. Dieses Instrument zur Lockerung der Schuldenbremse ist für Phänomene «ausserhalb des Einflussbereichs des Bundes» vorgesehen, wie etwa Naturkatastrophen.
Bereits Ende März hatte der Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV), Serge Gaillard (SP), Alarm geschlagen: Die Asylkosten würden rasant ansteigen. «Für 2015 waren im Vorans ...