Thomas Weith - Der Münchner Oberstaatsanwalt Weith hatte eine schlechte Nachricht für einen 75-jährigen Pizzaliebhaber. Er teilte ihm mit, dass das Verfahren gegen einen Pizzabäcker eingestellt werde. Der Kläger hatte eine Pizza gekauft und zu Hause festgestellt, dass sie statt der versprochenen 32 Zentimeter lediglich 28 Zentimeter Durchmesser aufwies. Also habe er 1,2 Euro zu viel bezahlt, schimpfte der Geprellte. Das hielt ihn jedoch nicht davon ab, das Beweismittel restlos aufzuessen. Er brachte bloss den Pizzakarton auf die Polizeiwache. Der fehlbare Verkäufer gab zu Protokoll: Aufgrund hohen Kundenaufkommens habe er dem Rentner vermutlich versehentlich die falsche Pizzagrösse au ...