Im Fall Tinner kommt die Schweiz nicht zur Ruhe. Nach einer bemerkenswerten Neupositionierung des Bundesrats ist die Bundesanwaltschaft aktiv geworden. Sie hat beim Untersuchungsrichteramt beantragt, auf dem Wege der Rechtshilfe bei zwei Stellen im Ausland Akten einzufordern. Konkret geht es um die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) in Wien und die deutsche Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Dort hofft Untersuchungsrichter Andreas Müller Teile der durch Beschluss des Bundesrates zerstörten Akten wieder zu beschaffen, um den mutmasslichen Atomschmugglern Friedrich, Urs und Marco Tinner den Prozess zu machen.
Den Stein ins Rollen gebracht hat die Geschäftsprüfungsdelegation des Parlam ...