Am 8. Februar entscheiden die Schweizer und Schweizerinnen an der Urne, ob nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter das Zuchthaus praktisch nur noch im Sarg verlassen können. Gegner bezeichnen die so genannte Verwahrungsinitiative als inhuman. Aber auch die als Alternative vorgelegte Gesetzesrevision weist im Bereich des Verwahrungsrechts Unzulänglichkeiten auf. Kurz, beide Vorlagen lassen sich ohne Korrekturen kaum in die Praxis umsetzen.
Die von den Befürworterkomitees organisierten Leserbriefschreiber werden nicht müde, auf die Täter hinzuweisen, um die es vermeintlich geht: den dreifachen Frauenmörder Erich Hauert, die mehrfachen Kindermörder Werner F ...