Man stelle sich vor, es wäre der Mafia ohne weiteres möglich, ihre Gewinne in Schweizer Immobilien, in Beteiligungen an Unternehmungen, in Hotelbetriebe an aussichtsreichen Orten unseres Landes zu stecken – männiglich würde vor einer Gefährdung unserer rechtsstaatlichen Ordnung, ja vielleicht sogar unserer inneren und äusseren Sicherheit warnen. Mit einem engen Korsett von Vorschriften – den Geldwäscherei-Normen für Finanzintermediäre – haben wir dafür gesorgt, dass die mafiose Machtausbreitung über den Kapital- oder Immobilienmarkt beschränkt wird. Wenn überhaupt, dann kommen die Mittel so verschachtelt daher, das heisst über Strohmänner, Briefkas-tenfirmen und Anwaltsk ...