Steuerhinterziehung. Soll die Schweiz Rechtshilfe leisten an Deutschland in Fällen der Steuerhinterziehung? Die Antwort ist nein. Die Begründung könnte so lauten: Steuerhinterziehung ist in Deutschland ein Schwerverbrechen, in der Schweiz allerdings ein Kavaliersdelikt. Es gibt keinen Grund für die Schweiz, die Rechtsvorstellungen Deutschlands zu übernehmen. Wer diese Haltung als arrogant bewertet, irrt. Um eine Analogie zu bemühen: In Polen ist der Schwangerschaftsabbruch verboten, viele Polinnen führen aus der Sicht Polens illegalerweise Abtreibungen in der Schweiz durch. Soll die Schweiz Polen Rechtshilfe leisten? Nein. Was für Abtreibungen gilt, kann bei Steuerhinterziehungen nic ...