Das Bundesamt für Gesundheit hat eine neue Verordnung in die Vernehmlassung geschickt, die regelt, wie oft und mit welcher Wucht man jemandem mit einem Hammer auf den Kopf schlagen darf. Es gibt ja in der Schweiz eine Menge so genannter Headbanger-Clubs, wo sich junge Leute – sofern sie es geschafft haben, die strenge Kontrolle des Türstehers zu überwinden – von Robotern rhythmisch auf den Kopf hauen lassen. Worin die besondere Attraktion dieses Freizeitvergnügens besteht, erschliesst sich Aussenstehenden nicht auf den ersten Schlag, aber die so Behämmerten berichten mit strahlender Miene von angenehm durchrüttelten Gehirnzellen und dem unbeschreiblich wohligen Gefühl, wenn das Ge ...