Weit über das Mittelalter hinaus gehörte die Schweiz formell immer noch zum Deutschen Reich und unterstand den jeweiligen Landesherren – lokalen Adeligen, denen die Gerichtsbarkeit oblag und das Recht, Steuern und Abgaben einzutreiben. Trotz dieser Privilegien waren viele Geschlechter hoffnungslos überschuldet. Nicht wenige Städte und Gemeinden konnten sich ihre Selbstständigkeit erkaufen, weil ein verarmter Ritter seine Rechte verflüssigen musste. Andere erstritten sich ihre Autonomie mit der Waffe in der Hand. Denn gratis war die Selbstbestimmung niemals zu haben.
Fortan schauten diese Gemeinwesen für sich selber und schufen Korporationen, Genossenschaften, Bürgergemeinden oder w ...