Josef K. wollte alles richtig machen. Schliesslich, so sagte er sich, als er vor ein paar Jahren im Kanton Zürich ein Bordell eröffnete, ist die Prostitution aus rechtlicher Sicht ein Erwerb wie jeder andere. Im September 2008 heuerten sechs Frauen aus Tschechien und der Slowakei in seinem Klub an. Ordnungsgemäss meldeten sie sich beim Migrationsamt an, als Selbständigerwerbende. Dank der Personenfrei- zügigkeit schien dies lediglich eine Formsache zu sein. Vom Amt erhielt K. denn auch die Bestätigung, dass die Frauen bis zur Erteilung der Bewilligung arbeiten durften.
Doch es war ein Fehler – und eine Falle. Nach wenigen Tagen verzeigte die Kantonspolizei den Bordellbesitzer. Begrü ...