Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein kongolesischer Asylbewerber nicht nach Ungarn abgeschoben werden darf. Er war von dort eingereist und müsste nach dem Dublin-Verfahren dorthin zurückkehren. Diese Regel besagt, dass Asylbewerber ihren Antrag im ersten EU-Land einreichen müssen, das sie betreten. Die Schweiz ist Teil dieses Systems. Ungarn hat seine Zuständigkeit für den Fall anerkannt. Das Gericht urteilte jedoch, es sei unklar, ob der Mann ein faires Verfahren bekommen würde, zudem sei eine menschenunwürdige Behandlung zu befürchten.
Ungarn hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts scharf kritisiert. «Ungarn wird auch in Zukunft, wie bisher, alle internati ...