Uni-Klinik: Fragwürdige Klausel
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Uni-Klinik: Fragwürdige Klausel
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Uni-Klinik: Fragwürdige Klausel

Die Zürcher Universitätsklinik Balgrist verbietet führenden Ärzten, nach einer Kündigung für andere Spitäler zu arbeiten. Juristen bezweifeln, ob sich das Konkurrenzverbot durchsetzen lässt. Hat es die staatliche Klinik nötig, auf diese Art ihr Personal an sich zu binden?
Rolf Glogger* arbeitet seit mehreren Jahren für die Zürcher Uniklinik Balgrist, die letzten davon in leitender Stellung. Es war eine arbeitsame Zeit, denn neben seiner Tätigkeit als Arzt hat er Medizinforschung betrieben. Jetzt, als gestandener Facharzt, zieht es ihn weiter. In einigen Monaten tritt er eine neue Stelle bei einer Privatklinik in Zürich an. Diese Stelle ist für ihn doppelt lukrativ: Glogger verdient etwas mehr als bisher – und hat dennoch mehr Freizeit. «Ich verzichte auf die Wissenschaft und habe so mehr Zeit für meine Familie.» Eigentlich ist alles geregelt. Aber es gibt ein Problem. In Gloggers Arbeitsvertrag mit der Klinik Balgrist ist nämlich ein Konkurrenzverb ...
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