In gut drei Wochen stimmt die Schweiz darüber ab, ob die Antirassismus-Strafnorm neu auch Homosexuelle schützen soll. Die Gegner sprechen von einem «Zensurgesetz», das die Meinungsfreiheit über Gebühr einschränke, die Befürworter bestreiten dies. Die christlich-konservative Stiftung Zukunft CH wollte es genau wissen. Sie hat bei Isabelle Häner, Professorin für Staats- und Verwaltungsrecht in Zürich und Anwältin, ein Gutachten in Auftrag gegeben und ihr eine Liste von Fällen vorgelegt mit der Frage: Wäre ein solches Verhalten künftig strafbar oder nicht? Hier ein Auszug aus dem Gutachten:
– Der Hotelchef, der s ...