Der Entscheid der II. Kammer der SchweizeÂrischen Lauterkeitskommission vom 23. November lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig: Die Organisation Myclimate verstösst in allen eingeklagten Punkten gegen Artikel 13a des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), ihre Propaganda ist «unrichtig und somit unlauter». Konkret geht es um drei eher zufällig herausgegriffene Projekte, die Myclimate unter dem Titel «sauber» oder «CO2-frei» vermarktet. Diese Prädikate sind nach Ansicht der Kommission in den beanstandeten Fällen nicht zulässig.
Auf den ersten Blick mag der Entscheid technisch anmuten. Hält er jedoch einem möglichen Rekurs stand, muss die ganze Öko ...