Im Oktober 2012 kündigte Ulrich W. (Name der Redaktion bekannt) als Arzt an der Zürcher Universitätsklinik Balgrist. Die Klinik Âbestätigte die Kündigung per Ende ÂJanuar 2013 und verlangte von W. gleichzeitig 140 000 Franken für einen früheren Forschungsaufenthalt im Ausland zurück, der von Stiftungen finanziert worden war. W. bestritt diese Forderung. Im November 2012 stellte die Klinik ÂUlrich W. per sofort frei.
Im Dezember unterbreitete Balgrist Ulrich W. Âeinen Vergleich: Er müsse nur 70 000 Franken zurückzahlen, wenn er gleichzeitig seine Kündigung von Ende Januar 2013 auf Ende Dezember 2012 rückdatieren lasse. Das hatte einen brisanten Hintergrund: Auf Anfang 2013 ...