Stellen wir uns vor: In einer beliebigen Schweizer Stadt würde der Polizeidirektor dem Finanzdirektor einen Rapport übergeben mit Hinweisen auf einen massiven Steuerbetrug. Das brisante Dossier verstaubte ungeprüft irgendwo in den Amtsstuben des Finanzdirektors. Zwei Jahre später würde die Polizei dem Finanzdirektor erneut einen Verdacht in derselben Sache melden. Den zweiten Rapport würde dieser zwar an den zuständigen Sachbearbeiter weiterleiten – doch der wüsste nichts Besseres, als den Verdächtigten zu informieren. Der mutmassliche Betrüger hat nun alle Zeit in der Welt, sich mit Zeugen abzusprechen und Beweise aus der Welt zu schaffen. Eine Strafanzeige reicht der Finanzdire ...