Das Urteil macht Schlagzeilen. Eine 47-jährige Österreicherin, die dem Propheten Mohammed pädophile Neigungen unterstellte und in der Folge wegen der Herabwürdigung religiöser Lehren mit einer Geldstrafe belegt wurde, kann sich nicht auf die Meinungsfreiheit berufen. Das sagte letzte Woche der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Die Frau hatte an Seminaren vor der Freiheitlichen Partei Österreichs zum Thema «Grundlagen des Islam» die Heirat Mohammeds mit der sechsjährigen Aischa angesprochen und unter anderem gesagt: «Ein 56-Jähriger und eine 6-Jährige? Wie nennen wir das, wenn es nicht Pädophilie is ...