«Die Autoren Âhaben von keiner Firma, die ÂBetablocker herstellt, Honorare oder Forschungsgrants erhalten.» Dieser Satz (mit ÂForschungsgrants sind finanzielle Zuwendungen für wissenschaftliche Projekte gemeint) steht unauffällig am Ende der ersten Seite des Textes. Und dieser Satz ist falsch.
Es geht um die Deklaration von Interessenbindungen im Artikel «Betablocker vor und nach nicht-kardialen Operationen», der kürzlich in Cardiovascular Medicine erschienen ist, dem Publikationsorgan der Schweizerischen Gesellschaft für Kardiologie. Verfasst wurde er von der Leitung der Klinik für Kardiologie des Uni-Spitals Zürich: von Klinikdirektor und Professor Thomas Lüscher, der gleich ...