Es ist, als ob die Bundesrichter selber das schlechte Gewissen geplagt hätte. Erst nach drei Monaten wagten sie, ihren ablehnenden Entscheid zur Ausweisung eines mazedonischen Drogenhändlers zu veröffent- lichen. Weil sie mit ihrer «wegweisenden» Begründung die Bundesverfassung aushebelten. Und Volk und Parlament als Gesetzgeber entmachteten. Und das nicht zwingende Völkerrecht zum Mass aller Dinge erhoben. Und damit eine Art Richterdiktatur einführten.
Das Urteil bedeutet einen Verfassungsbruch und eine stille Revolution. Denn Art. 2 unserer Bundesverfassung verpflichtet auch das Bundesgericht, «die Freiheit und die Rechte des Volkes» ebenso wie die «Unabhängigkeit des Land ...