Urteilsberatungen sind üblicherweise nicht öffentlich. Öffentliche Urteilsberatung ist ein schweizerisches Unikum. Auf kantonaler ÂEbene war sie schon vor der Vereinheitlichung des Prozessrechtes die Ausnahme und kommt heute nur noch vereinzelt vor. Anders im Palais Mon-Repos: Wenn (aber nur, wenn!) ein Urteil beraten wird, dann erfolgt die Beratung in der Regel öffentlich. Nach dem Willen des Ständerates soll diese öffentliche Urteilsberatung live ins Netz gestellt werden. Das Bundesgericht lehnt dies aus guten Gründen ab.
Die öffentliche Urteilsberatung ist schon an sich eine problematische Sache, wie ich in langjähriger teilnehmender Beobachtung in öffentlichen und in nichtöff ...