Die amerikanischen Steuerbehörden wollen von Schweizer Banken schätzungsweise acht bis zehn Milliarden Franken an Bussen und Rückzahlungen wegen angeblicher Steuerdelikte, die nie vor einem ordentlichen, neutralen Gericht als solche anerkannt wurden. Mag sein, dass in einigen Fällen tatsächlich US-Recht verletzt wurde. Unter zivilisierten Staaten allerdings galt bisher das Prinzip der doppelten Strafbarkeit. Nur jene Delikte werden grenzübergreifend verfolgt, die in beiden Staaten Delikte sind. Die Schweiz liefert keine Polinnen an Polen aus, die hier legal abtreiben, was in Polen verboten wäre. Ebenso wenig zahlt der Schweizer Autofahrer via Deutschland Tempobussen, wenn er sich ...