Unmissverständlich stellte das Bundesverwaltungsgericht im letzten Januar klar: Die Anweisung der Landesregierung, 285 UBS-Kundendossiers den amerikanischen Steuerbehörden zu übergeben, ist «unter Verletzung der bundesrechtlichen Vorgaben und der Rechtsstaatlichkeit zustande gekommen». Ebenso erkannte die gleiche Instanz den vom Bundesrat mit den USA geschlossenen Staatsvertrag über den Transfer von weiteren 4500 Bankdaten als illegal und erklärte ihn für null und nichtig. Trotzdem: Heute weibeln ungezählte Parlamentarier, UBS-Verwaltungsräte und Lobbyisten für die Umsetzung des rechtswidrigen Abkommens. Es heisst, eine Nichtumsetzung hätte zerstörerische Wirkungen. Horrorszenar ...