Das Getöse um die Ausschaffungsinitiative ist masslos übertrieben. Im Grunde will der Vorstoss nur eine Rückkehr zur früher in der Schweiz gepflegten Praxis des Landesverweises für Ausländer bei besonders schwerwiegenden Taten. Im Zuge einer allgemeinen Verweichlichung unseres Strafvollzugs wurde dieses Instrument zwischenzeitlich abgeschafft. Jetzt soll es reaktiviert werden. Welche Verbrechen davon berührt werden sollen, darüber kann man mit guten Gründen unterschiedlichster Meinung sein. Selbst die Initianten geben zu, dass die Vorlage möglicherweise überfrachtet wurde.
Videokommentare von Roger Köppel
Von einem Rückfall in die Barbarei kann bei einer Annahme durch das Volk ...