Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) schreibt der Schweiz einmal mehr vor, wie sie mit kriminellen Ausländern verfahren muss. Vergangene Woche haben die Strassburger Richter entschieden, dass die Schweiz einen Kosovaren, der 2003 in Basel eine Frau vergewaltigte und dafür von einem Basler Gericht zu über zwei Jahren Gefängnis verurteilt wurde, nicht ausweisen darf. Die Eidgenossenschaft verstosse sonst gegen Artikel 8 der Menschenrechtskonvention – also gegen das Recht auf Schutz des Privat- und Familienlebens.
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