Wäre Kurt W. Zimmermanns Medienkolumne («Hosianna und Halleluja»; Weltwoche Nr. 47) Âeine Radiosendung gewesen, Âwäre er wegen Manipulation des Publikums verurteilt worden. Er wollte beweisen, dass Beanstandungen und Beschwerden gegen SRG-Sendungen allesamt abgeschmettert werden. Dies konnte er aber nur, weil er Fakten verdrehte. Ombudsmann Achille Casanova hält jeweils etwa ein Viertel der Beanstandungen für berechtigt, 2013 waren es dreissig Prozent. Zu behaupten, SRG-Journalisten würden wie Heilige behandelt, entbehrt daher Âjeder Grundlage.
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) wendet das Radio- und FernsehÂgesetz an. Sie führt eine Rechtskontrolle durch (die bei Weiterzug ...