Sie erinnern sich: Seit Monaten streiten wir in Bern über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien. Bis vor wenigen Monaten waren Bundesrat, Bundesgericht und vermutlich die meisten Parlamentarier der Meinung, das sogenannte Kroatien-Protokoll, das die Ausweitung des freien Personenverkehrs auf den kleinen Balkanstaat verlangt, dürfe auf keinen Fall ratifiziert, also abgesegnet werden, denn dieses Protokoll, ein völkerrechtlicher Vertrag, verstosse gegen den Verfassungsartikel über die «Massenzuwanderung» vom Februar 2014. Die Bundesverfassung ist unmissverständlich: «Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel vers ...