Die Vorväter der FDP gründeten 1848 den Bundesstaat. Folgerichtig wacht der Freisinn sorgsam über die damals erstrittenen demokratischen und rechtsstaatlichen Errungenschaften. Doch gar so streng, wie sie vorgibt, hält sich auch die FDP nicht an den Buchstaben des Gesetzes. Verfassungstreue ist – siehe «Inländervorrang light» – ein dehnbarer Begriff. Auch die Spielregeln, gemäss denen die freisinnige Bundeshausfraktion agiert, sind rechtsstaatlich nicht astrein.
«Die Mitglieder der Bundesversammlung stimmen ohne Weisungen.» So steht es in Artikel 161 der Bundesverfassung. Die Maxime, dass National- und Ständeräte juristisch einzig an Verfassung und Gesetz gebunden sind, gilt ...