Die Anklageschrift liest sich wie der Anfang einer Novelle über die Macht des Schicksals, in der sich die Protagonisten ahnungslos auf den Moment und den Ort zubewegen, wo ein Zusammenstoss sie aus ihrem Alltag reissen wird. Man möchte den beiden etwas zurufen, sie am Arm zupfen, ihren Schritt hemmen oder ihren Weg um ein winziges Etwas korrigieren. Dann wäre alles anders. Dann wäre das Schicksal abgewendet und der Unfall verhindert. Dann ginge alles seinen normalen Gang weiter.
«Am 5. Juni 2001, 17 Uhr 22, fuhr der ortskundige und nüchterne Angeklagte mit seinem Fahrrad, an dem vorschriftswidrig keine Vignette angebracht war, vom Barfüsserplatz her durch die Falknerstrasse in Richtun ...