Ab kommendem Jahr ist es im Baselbiet «eigentlich grundsätzlich» verboten, Öl- und Gasheizungen neu zu installieren. Die Worte «eigentlich grundsätzlich» müssen erwähnt werden: Eine Volksinitiative der FDP will nach der definitiven Einführung dieser Bestimmung alles wieder rückgängig machen. Das gibt vielen Eigentümern wieder etwas Luft, sorgt aber auch für Irritation.
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Die im Baselbiet überhastete Einführung dieses Totalverbots mit einer Frist von gerade einmal anderthalb Jahren hat zu einer besinnungslosen Auftragsflut geführt. Vielerorts sind in diesem Jahr «ohne technische oder wirtschaftliche Abklärungen», wie die Energieberatung des Hauseigentümerverbands schreibt und das Amt für Umwelt und Energie bestätigt, funktionstüchtige Öl- und Gasheizungen aus den Liegenschaften herausgerissen worden. Oft aber wurden die Anlagen auch nur durch neue Brenner und Kessel ersetzt. Es sind Panikhandlungen von Eigentümern, die für die nächsten dreissig Jahre keinen teuren Systemwechsel riskieren wollen. Das hat einen Sanierungsboom in diesem Jahr ausgelöst. Nun aber befürchtet die Branche einen Auftragseinbruch. Ähnliche Erfahrungen machten die Hauseigentümer im Kanton Zürich bei der Einführung ihres Energiegesetzes vor gut zwei Jahren. Die Baselbieter wollten nichts daraus lernen, im Gegenteil.
Branchenkenner Martin Omlin, Geschäftsführer eines Heizungsinstallationsunternehmens mit vierzehn Angestellten, spricht von einer «Wildwestsituation», die aufgrund der rigide eingeführten Übergangsfrist entstanden ist: «In meiner dreissigjährigen Geschäftstätigkeit kann ich mich kaum an eine sinnlosere Zeit im Zusammenhang mit dem Ersatz von Gas- oder Ölheizungen erinnern.» In der Praxis seien vielerorts Warmwasseraufbereiter schwarz und illegal eins zu eins ersetzt worden. Illegal, weil dieser Ersatz im Baselbiet schon seit rund zehn Jahren generell verboten ist. Nach einer Heizungssanierung muss das Warmwasser zu 50 Prozent mit erneuerbarer Energie aufbereitet werden. Doch nach der Ankündigung des Totalverbots vor anderthalb Jahren und dank der fehlenden Kontrolle herrsche im Kanton Baselland Jahrmarktstimmung, sagt Omlin.
Patentlösung Wärmetauscher?
Das Gesetz zur Warmwasseraufbereitung mit erneuerbaren Energien führt in der Regel zum Einbau von Wärmepumpenboilern in Einfamilien- und Kleinhäusern. Denn die verhältnismässig günstige Wärmepumpe – diese Umkehrung des Kühlschrankprinzips mit einem Kompressor, die für rund 4000 bis 4500 Franken zu haben ist – gilt als eine der sinnvollsten Wärmeerzeugungen. Punkto Effizienz toppt sie die billige fossile Wärmegewinnung um Längen: Aus der eingesetzten Energie in Wärmepumpenboiler wird im Idealfall dreimal mehr Wärme herausgeholt. Darum haben sich viele Hausbesitzer noch schnell vor Einführung des Öl- und Gasheizverbots für das erlaubte Hybridsystem entschieden: Wärmepumpe fürs Warmwasser, die erneuerte Ölheizung für die warme Stube. Der Hauseigentümer darf für technische Anpassungen im Haus, neuen Brenner, neuem Warmwassertank und neuer Wärmepumpe mit Gesamtkosten von 40 000 bis 60 000 Franken rechnen. Die Wärme holt man entweder mit Erdsonden aus dem Boden oder mit der Wärmepumpe aus der Luft.
Die Investitionen sind «nur» doppelt so teuer wie eine herkömmliche Heizungssanierung. Der Eigentümer wird damit vertröstet, dies mit tieferen Betriebskosten kompensieren zu können. Doch die hohen Strompreise für den Betrieb der Pumpen haben die Erwartungen sinken lassen.
Kaum thematisiert wird, dass die Wärmegewinnung aus dem Boden mit Erdsonden «endlich» ist und ausgekühlte Böden hinterlässt. Der Betrieb ist für fünfzig Jahre bemessen. Branchenkenner gehen davon aus, dass die Hauseigentümer in einem halben Jahrhundert in einen Sanierungsstau geraten und neue Erdwärmefelder erschliessen oder auf andere Wärme-Ressourcen zurückgreifen müssen. Im Baselbiet hat der SP-Landrat Thomas Noack bereits auf das Problem reagiert. Er will Erdwärmesonden-Anlagen vorschreiben, die den Boden im Sommer regenerieren, sprich aufheizen, müssen. Das führt natürlich erneut zu höheren Investitionskosten.
In Kombination mit anderen Gesetzen haben sich aber die Probleme kumuliert und teilweise zu unüberwindbaren Hürden aufgetürmt. Zwei Beispiele: Es wäre sinnvoll, die Wärme aus unterirdischen Wasserströmen abschöpfen zu können. Doch viele Behörden haben genau das zum Schutz des Grundwassers verboten. Oder: Die Grenzabstände für Wärmeanlagen betragen gemäss Baugesetz zwei Meter. Das verhindert vor allem bei Reihenhäusern und in dichten Siedlungen effiziente Heizlösungen.
Schnell verbieten, langsam anpassen
Eines wird dabei offensichtlich: Die Einführung des Totalverbots von Öl- und Gasheizungen erfolgte in Rekordtempo, die Revision der hinderlichen Rahmenbedingungen lassen auf sich warten. Erst jetzt «überprüft der Regierungsrat im Baselbiet die Regelung der Grenzabstände mit Blick auf verdichtete Bauverhältnisse», wie die Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektion bestätigt. Die Lärmschutzvorschriften bleiben unangetastet.
Aufgrund der überhasteten Einführung sei auch viel Unsinn installiert worden, sagt der Wärme-Kälte-Spezialist und Anlagebauer Andreas Hauser aus Dornach – «überdimensioniert, nach dem Motto, ‹wenn’s numme längt›» (siehe Box rechts). So würden im besonderen Masse Energie-Contracting-Firmen ihren Kunden Energie-Anlagen aufschwatzen mit zu hohen Anschlussleistungen, obwohl diese gegenüber den bestehenden Heizungen reduziert werden könnten. Contractor-Firmen übernehmen die Investitionskosten und liefern Energie als Dienstleistung; der Kunde bezahlt den Verbrauch oder eine monatliche Grundgebühr, muss aber keine Investitionen tätigen. Der Grund für die ineffizienten Lösungen: Der Kunde bezahlt die überdimensionierten Anschlussleistungen über Grundgebühren; der Contractor profitiert.
Kaum kundenfreundliche Produkte
Hauser, der im Auftrag einer grossen Agglomerationsgemeinde von Basel eine Generalüberprüfung vorgenommen und die wahren Heizleistungen nachgemessen hat, musste feststellen, dass die Gemeinde über ihren Gebäudepark hinweg rund doppelt so hohe Anschlussleistungen erhalten hatte, wie aktuell benötigt wird. Der Contractor passte daraufhin seine Verträge an, die Grundgebühren sind gepurzelt.
Aber welcher Privateigentümer leistet sich einen Ingenieur, der seriöse Messungen vornimmt? Oft basiert die Entscheidungsfindung auf der Gratisberatung – sogenannten Impulsberatungen – der staatlich eingesetzten Energiefachleute, die für eine Gesamtberatung mit 450 Franken subventioniert werden. Und dort ist auch – wie zu erfahren war – die Angst geschürt worden, für Öl- und Gasheizungen gebe es bald keine Ersatzteile mehr.
Auf diese neue Situation reagierten Betagte in ihren Altliegenschaften empfindlich. Im Hinblick auf das rigide Heizungsersatzverbot drängte sich ihnen die Frage auf, wie eine finanziell tragbare Lösung aussieht, wenn die Heizung abliegt. Meist hat die Bank beziehungsweise das Portemonnaie entschieden. Darum liessen auffallend viele Betroffene noch schnell Wärmepumpenboiler in Kombination mit einer neuen Öl- oder Gasheizung im Keller installieren. Es sind Wärmediebe, die im Sommer die Kellerwärme nutzen und ein angenehmes und trockenes Klima bewirken. Im Winter verwandeln sie den Keller aber in eine Kältekammer – und die Bewohner spüren es an den kalten Böden im Erdgeschoss. Die Pumpen sollten darum im Winter ausgeschaltet und das Warmwasser im Boiler durch herkömmliche fossile Energie aufbereitet werden.
Kundenfreundlich sind diese Kombisysteme nicht. Wer die Wärmepumpe ausschalten und seine Ölheizung im Winter allein laufenlassen will, muss sich mühsam durch verschachtelte Menüs und Untermenüs auf den Displays der komplexen Anlagen wählen, um die beiden Heizsysteme gegenseitig auszutricksen. Serviceinstallateure zeigen sich bei der Demonstration überfordert – wie sollen sich erst ältere Hausbesitzer zurechtfinden? Energieingenieure sprechen von «Bananenprodukten, die erst beim Kunden reifen». Das Bonmot, das der Heizbranche an den Kopf geworfen wird: «Sie kennt zwei Entscheidungsgrundsätze: Das haben wir nie so gemacht. Das haben wir immer so gemacht.»
Zwangsinvestitionen
Die restriktivsten Energiegesetze – Nahezuverbote von fossilen Heizungen – liegen in den Kantonen Basel, Zürich und Glarus vor. Anders im Kanton Solothurn. Dort hat sich die Bevölkerung erfolgreich und mehrfach gegen die Verbote von fossiler Wärmeerzeugung ausgesprochen, das letzte Mal im Februar dieses Jahres. Die Linke und die Regierung reagierten unwillig. Auch die Baselbieter wollten sich nie die Öl- und Gasheizungen verbieten lassen. 2019 lehnte die Stimmbevölkerung das CO2-Gesetz ab, das fossile Wärmeerzeugung untersagt hätte. Man verwarf 2014 auch das Baselbieter Energiegesetz, das die Einführung der «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn) vorsah.
Dabei handelt es sich um Gedankenstützen der kantonalen Energiedirektoren zur Harmonisierung der Bestimmungen im gebäudeenergetischen Bereich. Sie haben Empfehlungscharakter. Dennoch sind sie schleichend eingeführt und für allgemeinverbindlich erklärt worden. Die MuKEn enthalten sperrige Sätze wie «Gebäude, die vor 1980 erstellt wurden und für die innert der letzten 50 Jahre keine energetischen Erneuerungsmassnahmen an zwei der drei Bauteile Dach/Estrichboden, Aussenwand und Fenstern nachgewiesen werden können, sind innert 10 Jahren energetisch zu verbessern, durch die Umsetzung folgender Massnahme . . .» Die Bestimmungen führen oft zu unverhältnismässigen Zwangsinvestitionen mit geringem Nutzen.
Gegen den Willen der Bevölkerung
Die folgenreichste Komponente – das Totalverbot von fossiler Energie zur Wärmeerzeugung – erliess die Regierung per Dekret, ohne Mitspracherecht der Bevölkerung. Wirtschaftskammerdirektor Christoph Buser spricht von einem «Demokratiedefizit bei der Regierung». Er fordert, dass Verbote, Pflichten oder andere einschneidende Regelungen künftig nicht mehr per Vollzugserlass eingeführt werden dürfen.
Bloss von der wohl schlausten Idee im Energiegesetz rückte die Regierung ab: Solaranlagen müssen nicht, wie ursprünglich verlangt, in allen Neubauten installiert werden. Die Vorschrift hätte zu stark in die gestalterischen Aspekte in den Dorfkernen eingegriffen, was der Denkmalpflege missfallen hat.
Die rüde Einführung des Totalverbots im Baselbiet hat ein politisches Hickhack ausgelöst. Im kommenden Jahr dürfte die FDP-Initiative vors Volk kommen, die das Verbot rückgängig macht. Das könnte für Zähneknirschen sorgen: Viele Eigentümer realisieren, dass sie in Panik ihre funktionstüchtigen Heizungen zu früh ersetzt haben.
Daniel Wahl ist freischaffender Journalist in Basel.

