Wer ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) klageberechtigt?
Einerseits jeder Europaratsstaat mit der sogenannten Staatenklage, die aber selten ergriffen wird und jedenfalls einstweilen wohl eher theoretischer Natur bleibt. Andererseits, wer in einem konkreten Anwendungsfall durch das Verbot betroffen ist. Konkret: wer ein Baugesuch für ein Minarett eingereicht hat, das einzig wegen des neuen Verbots von allen schweizerischen Instanzen abgewiesen wurde. Gegen das neue Verbot direkt kann keine Beschwerde geführt werden.
Kann der Europäische Gerichtshof einen Entscheid des Schweizer Souveräns überhaupt kassieren?
Jein. Er kann die Schweiz verurteilen, wenn sie i ...