Der Bundesrat hat die EU beim Rahmenabkommen in drei Bereichen um «Klarstellung» gebeten: beim Lohnschutz, bei der Unionsbürgerschaftsrichtlinie und bei den staatlichen Beihilfen. Den Begriff «Nachverhandlungen» hat er auf Wunsch Brüssels vermieden, aber in der Sache geht es natürlich darum. Der EU-Erweiterungskommissar Johannes Hahn hat das denn auch in seinem «unfreundlichen Brief» vom 17. Juni 2019 an seinen Chef Jean-Claude Juncker deutlich gemacht. Die EU hat den Wunsch nach zusätzlichen Verhandlungen zum Anlass genommen, Sanktionen gegen die Schweizer Börse zu ergreifen; es handelt sich um einen unerhörten Vorgang, den m ...