Bundesanwalt Valentin Roschacher und der Eidgenössische Untersuchungsrichter Ernst Roduner haben einiges zu erklären. Ihre Aufsichtsbehörde, das Bundesstrafgericht, verlangt einen offiziellen Bericht über das irritierende Communiqué in der Geldwäscherei-Affäre Oskar Holenweger. Mit seinem schriftlichen Auftrag vom 18. Juli reagiert das Gericht auf einen Artikel der Welt- woche. Wir stellten letzte Woche die Frage, ob die Bundesanwaltschaft die sie entlastende Medienmitteilung von Roduner selbst verfasst habe: Das Word-Dokument, in dem das Communiqué verfasst wurde, weist nämlich Roschachers Infochef, Hansjürg Mark Wiedmer, als «Autor» aus. «Wir wollen genau wissen, wieso das pas ...