«Vo Lozärn gäge Wäggis zue»
Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Abonnemente
Jedes Abo eine Liebeserklärung an die Meinungsvielfalt.
AboDigital
Für alle, die Online lesen wollen
Alle Artikel online lesen
E-Paper inklusive
App (iOS & Android)
AboPrint & Digital
Printausgabe & digital jederzeit dabei
Wöchentliche Printausgabe
Alle Artikel online lesen
E-Paper inklusive
App (iOS & Android)
Sind Sie noch nicht überzeugt? Details zu den Abos
Die Weltwoche

«Vo Lozärn gäge Wäggis zue»
ABO

Bei den Leuten

«Vo Lozärn gäge Wäggis zue»

Die Feier zum legendären Volkslied im Hotel «Rigi Kulm» zog Musiker von nah und fern in ihren Bann.
Die Rigi, Monument der Innerschweiz, Königin der Berge – beschrieben von Jahrhundertpoeten wie Johann Wolfgang von Goethe, Mark Twain oder Lew Tolstoi. Und es gibt wohl keinen besseren Ort, um die Neuauflage eines der traditionsreichsten Deutschschweizer Schriftwerke aus dem Musikbereich zu feiern, die Monografie über das berühmteste Volkslied der Schweiz – das Rigilied «Vo Luzärn gäge Wäggis zue» vom Schweizer Volksliedforscher Alfred Leonz Gassmann (1876–1962). In kraftvoller Sprache beschreibt er darin die faszinierende Entstehungsgeschichte dieses Stücks, das die Reise des Komponisten Johann Lüthy 1832 von Luzern über den Vierwaldstättersee bis nach Rigi Kaltbad e ...
Die Weltwoche kennenlernen!
Die Weltwoche kennenlernen!
Bereits registriert? Jetzt anmelden
Dieser Artikel ist Teil des Weltwoche-Magazins und nur für Abonnenten zugänglich. Registrieren Sie sich kostenlos und lesen Sie 5 Artikel gratis.
ABO

Weitere Artikel

Aus dem Magazin - Mehr Tiefgang, mehr Lesezeit
Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 01.04.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.