Letzte Woche wurde an dieser Stelle auf einen folgenschweren inneren Widerspruch der schweizerischen Bundesverfassung hingewiesen. Die Verfassung hält einerseits fest, dass Volksinitiativen und Bundesgesetze streng genommen nur dem «zwingenden Völkerrecht» gehorchen müssen. Unter zwingendem Völkerrecht sind vor allem zu verstehen: Folterverbot, Verbot der Todesstrafe, Verbot der Rückweisung von Flüchtlingen in Länder, in denen sie an Leib und Leben gefährdet sind. Schweizer Gesetzesinitiativen, die gegen diese Punkte verstossen, wären zu verbieten.
Gleichzeitig fordert dieselbe Verfassung, dass alle rechtsanwendenden Behörden inklusive Bundesgericht nicht nur ans zwingende, so ...