Die Unvollkommenheit des Völkerrechts» betitelte Walther Burckhardt einen Vortrag von 1922 in der Aula der Universität Bern. Der Professor für Staats- und Völkerrecht sprach dem Völkerrecht die «Positivität» ab – also den Charakter des von Menschen geschaffenen, geltenden Rechts. Der Staat hatte nach seiner Auffassung einen einzigen, ihm exklusiv zukommenden Zweck, nämlich die Rechtsverwirklichung. Er muss das Recht setzen, anwenden und erzwingen. Dem Völkerrecht als Recht der Staaten im Verhältnis zueinander fehlt laut Burckhardt eine Instanz, die entscheidet, was rechtens ist. Dies im Gegensatz zum Staat, der landesrechtlich diese Instanz darstellt. Obwohl der Krieg Bes ...