Der Bundesrat war gerade dabei, dem Volk das Langsamfahren auf Strassen aller Art schmackhaft zu machen, als Stefan Hodler* seinen zweiten Gerichtstermin hatte. Verurteilt war er wegen des Delikts, das sein rechter Fuss begangen hatte, als er ihn zu später Stunde zu lange in Spitzfussposition gehalten und somit seinen Volvo S60* auf unerlaubte 184 km/h beschleunigt hatte. Die genaue Zahl hatte das Gericht vom Nachfahr-Messgerät der Polizeipatrouille, die Hodler an jenem Abend auf der Autobahn dummerweise überholt hatte.
Genau diese Zahl bestritt Hodler. Das Urteil der ersten Instanz – drei Monate Haft und tausend Franken Busse – habe sein Rechtsempfinden arg gebeutelt. Höchstens 140 ...